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Details A – Z

Detailinformationen rund um die Beschäftigung in den SBK-Werkstätten für Menschen mit geistigen Behinderungen.

Arbeitsbegleitende Angebote

  • Lese-Schreibkurse, Rechenkurse, Kreativ-Kunstkurse, Theater, Fußball, Tanzen, Squaredance, Feldenkrais, …
  • darüber hinaus möglich: Krankengymnastik, Ergo- und Logotherapie, Gebärdensprachkurse, Gesprächskreise, …

Arbeitssicherheit

  • Arbeits- und Schutzkleidung wird von der Werkstatt zur Verfügung gestellt
  • Fachkraft für Arbeitssicherheit (FASi) und definierte und ausgebildete Arbeitssicherheitsbeauftragte überwachen die Einhaltung der Arbeitssicherheitsregeln
  • Regelmäßige Gefährdungsanalysen gewährleisten die Sicherheit an jedem Arbeitsplatz

Ausbildung der Mitarbeiter

  • Mitarbeiter haben mindestens eine pflegerische, gewerbliche und/oder handwerklich-technische Qualifikation
  • Führungskräfte haben vielfach Meisterausbildung, Heilerziehungspflegeabschluss oder Studium
  • Alle Mitarbeiter haben mindestens eine pädagogische Zusatzausbildung; Standard ist in den SBK Werkstätten die geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung (gFAB)

Beschäftigungszeit

  • 37 Stunden wöchentliche Arbeitszeit (Pausen inklusive)
  • Montags bis Donnerstags von 7:45 bis 15:30 Uhr, Freitags bis 13:45 Uhr

Entlohnung

  • 63,00 € monatlich im ersten Jahr BBB durch den Leistungsträger
  • 75,00 € monatlich ab dem zweiten Jahr BBB durch den Leistungsträger
  • Im Arbeitsbereich können, in Abhängigkeit von prämienrelevanten Faktoren und dem Einsatzort, deutlich höhere Arbeitsprämien erreicht werden.

Erwerbsminderungsrente

  • Frühzeitig oder seit Geburt behinderte Menschen haben nach einer Wartezeit von 20 Jahre Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente (früher Erwerbsunfähigkeits- oder EU-Rente)
  • Auch nach dem Erwerb des Anspruches auf die Erwerbsminderungsrente ist eine Weiterbeschäftigung in der WfbM und damit die Erarbeitung weiterer Rentenansprüche (bis zum Eintritt der Altersrente) möglich
  • Für Menschen mit Schwerbehinderung erfolgt der Eintritt in die Altersrente aktuell mit 63 Jahre und wird für nach dem 31.12.1940 geborene sukzessive auf 65 Jahre angehoben

Perspektive

  • Kontinuierliche Beratung / Begleitung durch den sozialen Dienst
  • Möglichkeit zur Auswahl / zum Wechsel des Arbeitsplatzes nach Wunsch und Interesse
  • Ziel: Schaffung einer Perspektive auf dem 1. Arbeitsmarkt

Sonstige Leistungen

  • Fahrtkostenerstattung
  • Organisation des Fahrdienstes bei Bedarf
  • Kostenfreies Mittagessen

Sozialleistungen

  • Anspruch auf Grundsicherungsleistungen (Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung)
  • Anspruch auf Kindergeld an die Eltern

Urlaubsregelung

  • Basisanspruch = 30 Tage Urlaub pro Jahr
  • Zusatzanspruch = 5 Tage Urlaub pro Jahr bei anerkannter Schwerbehinderung gemäß § 125 SGB IX

Weiter Informationen

Telefon: 0221 98 388 – 0
Telefax: 0221 98 388 – 24
E-Mail: sbk.werkstatt@sbk-koeln.de